Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für
Bewertungsanlässe
Wertindikation
Die Wertindikation befasst sich im Wesentlichen nur mit der reinen Wertermittlung. Auf beschriebene Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlage beigefügt.
Die Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohnen Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Wohnungs-, Wege-, Leitungsrecht, Erbbaurecht etc.
Die Wertindikation kann nur als Orientierungshilfe dienen und sie hat nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung, Vermögensübersicht oder für einfache interne Auseinandersetzungen. Für sämtliche anderen Bewertungsanlässe benötigen Sie in der Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten, denn Behörden, Gerichte sowie Finanzämter akzeptieren keine Wertindikation.
Vorteile einer Wertindikation
deutlich kostengünstiger gegenüber einem Verkehrwertgutachten; schnellere Bearbeitungszeit;
Für die Wertermittlung erforderliche Unterlagen
Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Unterlagen können auch durch den Auftragnehmer, bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, zu Lasten des Auftraggebers besorgt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert!"
Oscar Wilde