Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für

  • unbebaute Grundstücke
  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • gemischt genutzte Gebäude (Wohn- und Geschäftshäuser)
  • Bürogebäude
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken

Bewertungsanlässe

  • An- und Verkaufsabsichten
  • Vermögensaufstellung
  • Finanzierung (Beleihungswertermittlung)
  • Bau-Projektentwicklungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidung
  • Zwangsversteigerung
  • etc.

Wertindikation

 

Die Wertindikation befasst sich im Wesentlichen nur mit der reinen Wertermittlung. Auf beschriebene Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlage beigefügt.

 

Die Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohnen Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Wohnungs-, Wege-, Leitungsrecht, Erbbaurecht etc.

 

Die Wertindikation kann nur als Orientierungshilfe dienen und sie hat nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung, Vermögensübersicht oder für einfache interne Auseinandersetzungen. Für sämtliche anderen Bewertungsanlässe benötigen Sie in der Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten, denn Behörden, Gerichte sowie Finanzämter akzeptieren keine Wertindikation.

 

Vorteile einer Wertindikation

deutlich kostengünstiger gegenüber einem Verkehrwertgutachten; schnellere Bearbeitungszeit;

 

Für die Wertermittlung erforderliche Unterlagen

 

Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Unterlagen können auch durch den Auftragnehmer, bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, zu Lasten des Auftraggebers besorgt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

  • aktueller Grundbuchauszung (nicht älter als 2 Monate)
  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Unterlagen zum Gebäude: Baujahr, Baubeschreibung, Energieausweis, Baugenehmigungen, Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzfläche, Brutto-Grundfläche etc.), Angaben zu durchgeführten Sanierungen und Modernisierungen, Angaben zu (verdeckten) Bauschäden
  • Auskunft über die bauplanungsrechtliche Situation (Bebauungsplan+Text)
  • Bei Vermietung: aktuelle Aufstellung der Nettokaltmieten (Miete ohne Nebenkosten), aktuelle Aufstellung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, Abschriften der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Auskunft über Denkmalschutz
  • Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Bei Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.

 

"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert!"

 

Oscar Wilde

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